Bei einer festgestellten Pflegestufe wird durch die Pflegekassen das entsprechende Pflegegeld von bis zu 1510.- €/mtl. gewährt. Ein Pflegewohngeld kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bis zu einer Höhe von z. Zt. 466,95 €/mtl. in Anspruch genommen werden.
Für die restlichen Kosten kann unter Umständen Hilfe nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes beansprucht werden. Die Verwaltung des Pflegeheimes ist bei der Beantragung entsprechender Hilfen gerne behilflich.



Vergütungssätze 2010 (in €)

Stufe

Pflegesatz

Unterkunft/Verpflegung

Investitionskosten

Gesamt

0

32,14

23,97

15,08

71,19

1

52,70

23,97

15,08

91,75

2

67,39

23,97

15,08

106,44

3

82,07

23,97

15,08

121,12